Wir freuen uns über jede Beteiligung von Erziehungsberechtigten in unserer Kita. Abgesehen von Unterstützung bei Festen & Feiern oder bei Organisationen von gemeinsamen Aktionen, gibt es auch in unserer Einrichtung die Möglichkeit sich im Elternausschuss und im Kita-Beirat zu beteiligen.
Elternausschuss
Die Elternausschusswahl findet in unserer Einrichtung immer zu Beginn des neuen Kitajahres (in der Regel im Herbst, nach den Schulferien) statt. Bereits vor dem Wahlabend, haben interessierte Eltern die Möglichkeit sich mit einem Steckbrief bei den wählenden Familien vorzustellen. Am Wahlabend selbst, sind alle anwesenden Personen Stimmberechtigt. Auch spontane Aufstellungen zur Wahl sind an diesem Abend noch möglich.
In unserer Kita werden vier Mitglieder gewählt, die dann für ein Kita Jahr alle Tätigkeiten des Elternausschusses übernehmen. Die Aufgaben des Elternausschusses sind immer unterschiedlich und hängen auch davon ab, wie intensiv sich die einzelnen Mitglieder einbringen wollen. Im Wesentlichen versteht sich der Elternausschuss als Bindeglied zwischen Eltern und dem Kita Personal bzw. der Kita Leitung, sowie dem Träger. In diesem Zusammenhang sind sie Vermittler, Sprachrohr und Unterstützer.
Kita-Beirat
Mit dem 01.Juli 2021 trat das Kita-Zukunftsgesetz in Kraft. Unter anderem wurde hier auch erneut auf die Wichtigkeit der Mitbestimmung der Erziehungsberechtigten eingegangen. Hieraus entstand der Kita-Beirat. Ziel ist es die Qualität der Betreuung in der Kita von allen verantwortlichen Personen mitbestimmen zu lassen.
Mindestens einmal im Jahr, findet die Kita-Beiratssitzung statt. Der Kita-Beirat setzt sich aus Erziehungsberechtigten, Fachkräften, Leitungsteam und Träger zusammen. Außerdem gibt es eine Fachkraft für die Perspektive der Kinder. Die Zusammensetzung gilt für ein Kalenderjahr. Themen im Kita-Beirat sind wesentliche Fragen und Entwicklungsperspektiven die, für die Einrichtung beraten werden. Im Unterschied zum Elternausschuss, bildet der Kita-Beirat ein Gremium, dass alle Protagonisten abbildet und in grundsätzlichen Angelegenheiten, gemeinsame Beschlüsse fassen kann. Der Kita-Beirat kann bei Bedarf auch mehrfach im Jahr zusammengerufen werden.